15. Braunauer Zeitgeschichte-Tage "Unfreiwilliger Held"
Johann Philipp Palm: Biographie und Rezeption 1806-2006
Braunau am Inn, Kultur im Gugg 22.- 24. September 2006

Frankfurter Allgemeine Zeitung
2. September 2006, S. 42.

Deutschland in seiner tiefsten Erniedrigung. Das Schicksal des Buchhändlers Palm war ein Warnzeichen für das untergehende Alte Reich und dessen Schriftsteller.

Von Wolfgang Burgdorf

Justus Möser glaubte Ende des 18. Jahrhunderts, für die Deutsche Reichsverfassung werde sich kein Curtius in den Abgrund stürzen. Aber auch das Alte Reich hatte seinen Curtius, den am 26. August 1806 hingerichteten Nürnberger Buchhändler Johann Philipp Palm. Was zur Zeit der Zerstörung des Reiches politisch sag- und machbar war, verdeutlicht der Fall Palm unmissverständlich. Im Juni 1806 hatte Palm die anonyme Schrift „Deutschland in seiner tiefen Erniedrigung“ verlegt. Sie richtete sich gegen die preußische Neutralitätspolitik seit 1795, die süddeutschen Verbündeten Napoleons, gegen Napoleon und die seit dem Krieg von 1805 andauernde französische Besatzung in Süddeutschland. Die Schrift erregte großes Aufsehen und wurde verboten, Palm am 14. August verhaftet. Da er sich weigerte, den Verfasser, wahrscheinlich Philipp Christian Yelin, preiszugeben, wurde er auf persönliche Anordnung Napoleons nach einem Schnellverfahren vor einem französischen Militärgericht im französisch besetzten österreichischen Braunau füsiliert. Hier wird vom 22. bis 24. September in einer großangelegten Tagung an die Ereignisse von 1806 erinnert werden.

„Wenn aber,“ hatte der Verfasser der todbringenden Schrift geschrieben, „wie es dermalen leider geschieht, von Napoleon sanktionierte oder erweiterte Königreiche, diesem sich darüber so sehr verpflichten, daß sie ihre Staaten von französischen Kriegsvölkern aushungern, durch die schändlichsten Gelderpressungen in die bitterste Armut stürzen, und wie der Fall bei Preußen eintritt, von Verträgen sich losreißen, und zu Napoleons, des Welterschütterers, Werkzeugen gebrauchen lassen, dann ist gewiss die Stunde vorhanden, da das in Absicht seiner Einwohner kultivierteste, seiner Lage nach glücklichste, seines Ranges erste und vorzüglichste, das deutsche Reich dem Untergang, an dessen Rand es geführt ist, nimmer entfliehen kann.“

Preußen habe, so der Verfasser, maßgeblich zur Erniedrigung Deutschlands beigetragen und Napoleon den „Schlüssel zu allen deutschen Provinzen“ in die Hände gegeben. Durch sein unwürdiges Verhalten habe es sich aller Bündnispartner beraubt und werde nun selbst von Napoleon verachtet. Der Autor stellte die Korrumpierung der Führung Preußens und der deutschen Mittelstaaten schonungslos vor die Augen der Öffentlichkeit. Mit aller Deutlichkeit wurde der moralische Bankrott der Politik der Mehrzahl der deutschen Regierungen vorgeführt und gleichzeitig – ganz im Vernunftglauben der Aufklärung – bis zuletzt an der Hoffnung festgehalten, durch Überzeugungsarbeit eine Umkehr bewirken zu können.

Der Titel, „Deutschland in seiner tiefen Erniedrigung“, kehrte in der Schrift wie ein Refrain immer wieder. Kurz nacheinander erschienen zwei Auflagen, die bis auf den Schluss identisch sind. Der Text der ersten Auflage beschränkte sich im Wesentlichen auf die Anklage und endete mit einen Panegyrikus auf Friedrich August von Sachsen als einen der wenigen reichs- und verfassungstreuen deutschen Fürsten. Der Ausklang der zweiten Auflage besteht in einem Aufruf zur Vereinigung der Truppen Sachsens, Preußens und Österreichs, um Napoleons Armee aus Deutschland zu vertreiben und das Ansehen der Reichsverfassung wieder herzustellen.

Wegen Palms Verhaftung kam die zweite Auflage so gut wie gar nicht zur Verteilung. Der Drucker in Altdorf vernichtete fast die gesamte Auflage. Spätere Nachdrucke folgen in der Regel dem von dem Grafen Soden 1814 herausgegebenen, von den antipreußischen Passagen gereinigten Neudruck der ersten Auflage.

Der Fall Palm demonstrierte, was die im Preßburger Frieden 1805 und erneut anläßlich der Auflösung des Alten Reiches am 1. August 1806 beschworene bayerische Souveränität wert war. Französische Autoritäten hatten in Nürnberg, das sich formal mit Frankreich im Frieden befand, aber bereits dem verbündeten König von Bayern zugesprochen war, einen Einwohner festgenommen. Der Verhaftete wurde dann aus dem Gebiet des Verbündeten fortgeschafft und wie andere Dissidenten auf einem französischen Stützpunkt im neutralen Österreich gefangen gehalten. Aus dieser Gruppe wurde allein Palm nach einem Verfahren, ohne rechtliches Gehör und ohne ordentlichen Verteidiger zum Tode verurteilt und exekutiert.

Über die Rechtmäßigkeit des Verfahrens ist viel geschrieben worden und deutsche Autoren haben durchweg seine Unrechtmäßigkeit betont. Das Hauptargument ist in der Regel, daß Palm nicht der französischen Jurisdiktion unterstanden habe, da Nürnberg sich erst selbstständig und im Frieden mit Frankreich, ab dem 1. August unter der Souveränität Bayerns befunden hätte. Jedoch waren Frankreich durchaus zeitweise hoheitliche Funktionen in Nürnberg zugefallen, weil die Stadt schon seit dem März 1806 von französischen Truppen besetzt war und allein infolge französischer Macht an Bayern gelangte. Der Fall Palm ereignete sich, als die Übergabe zwar schon zwischen Frankreich und Bayern vereinbart, aber noch nicht vollzogen war. Sie erfolgte erst am 15. September. Der Ort der Verhaftung Palms befand sich also in einem „Zwitterzustand“, in französischer Verwahrung. In dieser Zeit fielen Frankreich besatzungshoheitliche Kompetenzen zu. Gegen die Rechtmäßigkeit spricht jedoch, daß Napoleon das Urteil vorgegeben hatte. Das Urteil gegen Palm war eine Willkürentscheidung mit Signalwirkung zur Ruhigstellung politischer Gegner. Da Nürnberg nach der Gründung des Rheinbundes rechtlich nicht unter französischer Besatzungsherrschaft, sondern unter der Souveränität des Königs von Bayern stand, handelte es sich nicht um Besatzungsjustiz, Besatzungsunrecht oder -willkür. Vielmehr wurde die Strafaktion von einem übermächtigen Verbündeten in einer asymmetrischen Allianz auf dem Staatsgebiet des schwächeren Alliierten durchgeführt. Dadurch wurde dem mindermächtigen Bündnispartner, dem König von Bayern und der deutschen Öffentlichkeit, der asymmetrische Charakter des Bündnisses verdeutlicht. Der Hegemon handelte wie eine Besatzungsmacht, ohne jedoch entsprechende Rechtstitel reklamiert zu haben. Es ist jedoch verkehrt, Palms Tod allein den Franzosen anzulasten. Ohne ein beflissenes deutsches Entgegenarbeiten im Windschatten der französischen Dominanz, ohne Denunziation und Kollaboration wäre es niemals zur Verhaftung Palms gekommen.

Als Machtdemonstration, die zugleich neue Solidarität und eine neue Tätergemeinschaft schaffen sollte, ist der Fall Palm mit dem des Herzogs von Enghien vergleichbar. Der Prinz von Condé wurde mitten im Frieden am 15. März 1804 auf deutschem Reichsboden aus dem badischen Ettenheim entführt und nach einem Schauprozess in Frankreich am 21. März 1804 in Vincennes exekutiert. Der Tod des Bourbonen sollte die Royalisten in Frankreich disziplinieren und den Anhängern der Revolution, insbesondere den Königsmördern, versichern, daß es keine Restauration vorrevolutionärer Zustände geben werde, um ihnen so das neue Kaisertum akzeptabler zu machen.

Der Prinz von Condé starb als Royalist, Palm als Reichspatriot. Sein Tod sollte allen Anhängern des Reiches unmissverständlich klar machen, welche Folgen das Eintreten für das Reich habe. Palm starb aber auch als Agitator gegen Napoleons Verbündete in Deutschland. Seine Hinrichtung signalisierte den Alliierten Napoleons, daß er keine Angriffe gegen sie dulde, zeigte ihnen aber auch, welche Kompetenzen er beanspruchte und wie er ihre „Souveränität“ definierte. Sowohl als Gewinngemeinschaft als auch durch Angst und Schrecken band der Tod Palms Napoleon und seine deutschen Verbündeten aneinander. Gleichzeitig zügelte er ihre Gegner. Wie der Tod Enghiens den Franzosen, so demonstrierte die Exekution Palms den Deutschen, daß die Brücken zur Vergangenheit abgebrochen seien, daß es eben so wenig eine Rückkehr zum Alten Reich wie zum Ancien Régime geben würde.

Der Fall Palm hinderte die Rheinbundfürsten, ihre mit dem August 1806 erlangte Unabhängigkeit legitimationsgewinnend zu inszenieren. Das französische Vorgehen demonstrierte, daß das Protektorat Napoleons die neu erlangte Souveränität weit mehr einschränkte, als das reichsoberhauptliche Amt Kaiser Franz II. die frühere Landeshoheit je eingeschränkt hatte.

Schnell wurde der Fall Palm zu einem Symbol der Kollaboration. Denn das Verhängnis Palms ging auch auf den vorauseilenden Gehorsam deutscher Staatsdiener zurück. Der Nürnberger Rat bemühte sich schon seit Jahren den Wünschen Frankreichs entgegenzukommen. Er hatte allerdings aufgrund der Machtverhältnisse und der Notwendigkeit, einen Verbündeten gegen preußische und bayerische Mediatisierungsabsichten zu suchen, kaum eine andere Chance. Im März und April 1804 wurde so auf französischen Wunsch der größte Teil der französischen Emigranten aus Nürnberg ausgewiesen. Baron Tucher, der Nürnberger Gesandte am Reichstag, übergab dem französischen Chargé d’Affaires zudem eine Liste mit den in Nürnberg verbliebenden Emigranten. Im Vorfeld der Verhaftung Palms war es der bayerische Generallandeskommissar für Franken, Graf von Thürheim, der den französischen Oberbefehlshaber Bernadotte auf napoleonfeindliche Flugschriften aufmerksam machte. Auch der Augsburger Polizeidirektor Freiherr von Adrian arbeitete den französischen Autoritäten ungefragt zu und meldete seine Erkenntnisse im Fall Palm den französischen Militärbehörden, die sofort Paris verständigten. Erst dadurch bekam Napoleon die Gelegenheit, ein Exempel statuieren zu lassen. Der Historiker Willy Andreas reflektierte nach den Erfahrungen des „Dritten Reiches“ über die Gefährdungen menschlichen Handelns in totalitären Zeiten: Auch im Umfeld Palm habe sich gezeigt, „daß unter diktatorischem Druck auch anständige Behörden nur zu leicht willfährig und ängstlich beflissen werden.“

Ein heftiger Artikel des Journal de Paris bezeichnete die Steinsche Buchhandlung in Nürnberg als Verleger der Schandschrift gegen den französischen Kaiser. Zugleich drohte das Blatt, diese Freveltat werde nicht ungestraft bleiben. Damit war Palm als Alleininhaber der Steinschen Buchhandlung unmittelbar bedroht. Als bekannter Franzosenhasser bot er sich für ein Exempel geradezu an. Ein weiterer Schritt der Kollaboration bestand darin, daß in allen Rheinbundstaaten die örtliche deutsche Polizei und Verwaltung im Zuge der „Amtshilfe“ auf Ersuchen der französischen Kommandeure sich bemühte, die Schrift zu unterdrücken. Ironischerweise schien sich genau dadurch die Argumentation der inkriminierten Broschüre zu bestätigen. Denn nach Ansicht des Verfassers habe Napoleon, „der französische Sultan aus deutschen Fürsten tributpflichtige Hospodars“ gemacht.

Der württembergische Oberjustizrat Carl Friedrich Dinzinger berichtet, um die nämliche Zeit seien auch zwei allgemein geachtete Stuttgarter Kaufleute vom Schicksal Palms bedroht gewesen. Der württembergische König selbst habe sie gerettet. Als er von der Gefahr erfuhr, ließ er die Händler nächtens „zu ihrer Sicherheit auf die Festung Asberg bringen“, ein seltener Fall von wohltätiger Schutzhaft.

Napoleon selbst sorgte dafür, daß das Schicksal Palms allgemein bekannt wurde. Das Urteil wurde auf seinen Befehl im ganzen rheinbündischen Deutschland publiziert. 6.000 Exemplaren wurden gedruckt, verteilt, verlesen und angeschlagen. Die „Berliner Zeitung“ beichtete wie andere Blätter in der Neutralitätszone ausführlich über den Vorfall.

Unmittelbar nach den Ereignissen schrieb der Nürnberger Buchhändler und Verleger Friedrich Campe an seinen Vetter, den Braunschweiger Verleger Friedrich Vieweg, er habe Palm vor 14 Tagen zur Flucht ins noch preußische Erlangen veranlasst, doch seine Frau und örtliche Honoratioren hätten ihn mit dem Argument, nur so könne er seine Unschuld beteuern, zur Rückkehr bewegt. „Untersuchungen und Urteil waren nicht nötig, da Bonapartes Wille Blut war. – Die Sache ist empörend“. Alle „Kollegen sind in Furcht und Schrecken.“ Ähnlich äußerte sich auch der katholische Pfarrverweser Thomas Pöschl aus Braunau. In Ermangelung eines lutherischen Pfarrers hatte er Palm im Kerker beigestanden und ihn aufs Schafott begleitet. 1814 meinte er gegenüber der Witwe Palm, auch das rechtzeitige Erscheinen eines Rechtsanwalts hätte nichts geändert. „Es war ohnehin alles nur so auf den Schein, die ganze Verhandlung. Es hätte nichts gefruchtet, wenn ein Engel vom Himmel für ihn gesprochen hätte“.

Auch die Briefwechsel zwischen dem Verleger Cotta in Tübingen und seinen Autoren, zum Beispiel Johannes von Müller, dokumentieren, wie Hunderte anderer Briefe aus jenen Monaten, wie traumatisierend die Exekution Palms auf die deutschen Intellektuellen wirkte, welch bleierne Atmosphäre plötzlich entstand und wie groß der Schaden war, den Napoleons Ansehen durch diese Aktion auch bei seinen potenziellen Anhängern genommen hatte. Anders als vielleicht die „Aktion Enghien“ 1804 in Frankreich steht die „Operation Palm“ in Deutschland für eine psychologisch verfehlte Politik.

Am 18. September schrieb Johannes von Müller an Cotta: „Die neuesten Vorfälle, sehr traurig in vieler Hinsicht, besonders auch für die literarische Freiheit von bösen Augurium, haben auch für Sie mich bekümmert; gewiss ist in dem, was ich jetzt Ihnen sende, auch nicht eine Silbe, die man irgend missdeuten könnte. Für die Zukunft und überhaupt ist mir diese Lage der Dinge sehr schmerzlich.“ Trotz anderer welterschütternder Ereignisse wie dem Untergang des alten Preußen, blieb das Thema Palm bis zum Ende des Jahres in der Korrespondenz zwischen Verleger und Autor präsent. Am 11. November schreibt Müller: „Es ist ganz wahr, daß man bei Anlass eines Ihnen bekannten Ereignisses über die Pressfreiheit in jenen Gegenden Gerüchte ausgestreut hat, worüber die Lust einem vergehen möchte, dort etwas drucken zu lassen. Ja über Ihre eigene Person wurde man beunruhigt.“

Das Schicksal Palms hatte erhebliche Auswirkungen auf die Befindlichkeit der Repräsentanten des deutschen Buchmarktes. Aber auch die Schrift selbst hatte unmittelbare Auswirkungen bereits bevor sie mit den Befreiungskriegen zum Kultbuch der deutschen Nationalbewegung wurde. Über Generationen hatte die Reichspublizistik immer wieder auf den Stil der Reichsinstitutionen gewirkt, und so tat es auch die letzte Hervorbringung dieser Gattung. Als sich das Kollegium des Reichskammergerichts am 26. August 1806 zum letzten Mal schriftlich an den bereits seit zwanzig Tagen abgedankten deutschen Kaiser wandte, um ihm die Einstellung seines Dienstes an den „Reichsbürgern“ mitzuteilen, schrieben die Richter anstatt wie üblich in der Schlussformel, „wir ersterben in tiefster Unterwürfigkeit“, „wir ersterben in tiefster Erniedrigung“. Es war zufällig der Tag der Hinrichtung Palms. Nicht zufällig war jedoch die auffällige, protokollwidrige Abänderung der Schlussformel, eine Anspielung auf den Titel der populären, in den Staaten des Rheinbundes, also auch in Wetzlar, verbotenen Flugschrift. Ein letztes Mal zeigte sich die enge Verbindung zwischen der Reichspublizistik und jenen Männern, die in den Institutionen des Reiches das Jus publicum des Reiches alltäglich anwendeten. Zum ersten Mal war hier das Adjektiv aus dem Titel der Broschüre zum Superlativ gesteigert. Eine nahe liegende Änderung angesichts dessen, was dem Reich seit dem Erscheinen der Schrift wiederfahren war.

Einem tragischen Verhängnis gleich, hatte das Reich, zu dessen Verteidigung die von Palm verlegte Schrift aufrief, ihn im Sterben überholt. Der Curtius des Alten Reiches vermochte es nicht zu retten. Aber Palms Schweigen, das Nicht-Preisgeben des Verfassers, Palms stellvertretender Tod, war eine moralische Tat, ein Zeichen des Widerstandes, für ein anderes Deutschland, das sich nicht selbst aufgab, wie es von vielen Zeitgenossen anläßlich der Reichsauflösung beklagt wurde. Zeitgenossen und Nachgeborene sahen Palms Tod als ein Symbol der Selbstachtung Deutschlands, wobei es dann schnell zu chauvinistischen Überzeichnungen kam.

 

 
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