Weltweit waren und sind Tausende von Medien wie Schriften, Filme oder PC-Spiele verboten oder in ihrer Verbreitung beschränkt. Dieses Verbot kann je nach Verbots- bzw. Zensursystem unmittelbar ausgesprochen oder indirekt erwirkt werden. In manchen Staaten ist nicht der Besitz einer Schrift untersagt, sondern lediglich der uneingeschränkte Handel. Begründet wird dies von vielen Staaten durch den Jugendschutz. Wird ein Werbeverbot ausgesprochen, führt dies häufig dazu, dass der uneingeschränkte Handel so stark behindert wird, dass es weder für Verleger noch Buchhändler wirtschaftlich tragbar ist, diese Werke zu vertreiben.
Manche Staaten dagegen verbieten Schriften auf direktem Weg. Häufig fügen sie dem unmittelbaren Verbot einer Schrift Sanktionen gegen den Autor hinzu. Im Fall Salman Rushdie etwa wurde der Autor der Schrift vom Staatsoberhaupt des Irans mit dem Tod bedroht, obwohl er sich nicht auf iranischem Territorium befand. Während der Kulturrevolution wurden in China nicht nur sehr viele Bücher verboten, sondern sogar die Leser dieser Bücher hingerichtet. In den USA gab es keine zentral gesteuerte Zensur, die Filme hätte verbieten können, wohl aber konnten zwischen 1930 und 1964 Filme auf lokaler Ebene verboten werden.
Die folgende Liste führt nicht ausschließlich Werke auf, die in Österreich, der Schweiz oder Deutschland verboten oder indiziert (in der Bedeutung: in eine Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen) sind, sondern auch Werke, die in nicht deutschsprachigen Ländern wie etwa dem Iran oder China verboten oder indiziert sind.
Bundesrepublik Deutschland
Bis 1968 war der Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften aus der DDR verboten.
In der Bundesrepublik Deutschland führt die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien eine Liste in der zum einen die als jugendgefährdend eingestuften Medien (Indizierungen) und zum anderen Medien, die die nach einem Gerichtsbeschluss beschlagnahmt oder eingezogen wurden, aufgeführt werden. Diese Liste wird regelmäßig in dem amtlichen Mitteilungsblatt BPjM-aktuell veröffentlicht.
Die Liste ist in verschiedene Listenteile, und diese wiederum in verschiedene Indices, unterteilt:
| Listenteile |
Index |
|
| A, B, E |
gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 und 2 JuSchG |
|
Liste A: Medien sind jugendgefährdend
Liste B: Medien für die die weitergehende Verbreitungsverbote nach StGB gelten (nach Ansicht der BPjM)
Liste E: Einträge vor dem 1. April 2003 |
| 1 |
Filme (2.946 Titel) |
| 2 |
Spiele (448 Titel) |
| 3 |
Printmedien (797 Titel) |
| 4 |
Tonträger (552 Titel) |
| C, D |
gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 3 und 4 JuSchG (werden nicht veröffentlicht) |
|
Liste C: Alle indizierten Telemedien, die jugendgefährdend sind und bestimmten Verbreitungsverboten des § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) unterliegen
Liste D: Alle indizierten Telemedien, die möglicherweise strafrechtsrelevanten Inhalt haben und für die weitergehende Verbreitungsverbote nach StGB gelten. |
| 5 |
Telemedien (Online-Angebote) (1.157 Titel) |
| 6 |
Trägermedien (Flugblatt) (1 Titel) |
| Sonderübersichten |
Beschlagnahmung/Einziehungen, soweit sie der BPjM mitgeteilt wurden |
| 7 |
Beschlagnahmen Bundesweit nach §§ 86a, 130, 130a StGB (112 Titel) |
| 8 |
Beschlagnahmen Bundesweit nach § 131 StGB (278 Titel) |
| 9 |
Beschlagnahmen Bundesweit nach § 184 III StGB, seit 1.4.2004 §§ 184a und 184b StGB (183 Titel) |
| 10 |
Beschlagnahmen Bundesweit nach §§ 185, 187 StGB (3 Titel) |
| Sonderübersichten |
Vorausindizierungen/aktuelle Indizierungen (Trägermedien) |
| 11 |
Vorausindizierungen Trägermedien |
| 12 |
Aktuelle Indizierungen Trägermedien (im Erscheinungsmonat des BPjM-Aktuell indiziert Trägermedien) |
Die Zahlen sind von 30.06.2006.
Andere deutschsprachige Staaten
Schweiz
In der Schweiz gibt es keine Entsprechung des deutschen Jugendschutzgesetzes, keine Prüfstelle und keinen Index jugendgefährdender Medien. Pornographische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen (...) dürfen Jugendlichen unter 16 nach Art. 197 des Schweizerischen Strafgesetzbuches nicht zugänglich gemacht werden. Davon abgesehen werden in der Schweiz Bücher und andere Veröffentlichungen auf gerichtlichem Wege verboten, wenn sie gegen Gesetze (z. B. die Rassismus-Strafnorm) verstoßen, bzw. in Folge einer Klage beispielsweise wegen Ehrverletzung.
Seit 1989 existiert im Strafgesetzbuch zudem der sogenannte „Brutalo-Artikel“ (StGB Art. 135), der Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände oder Vorführungen, die, ohne schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Wert zu haben, grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere eindringlich darstellen und dabei die elementare Würde des Menschen in schwerer Weise verletzen (...) verbietet.
Strafbar macht man sich durch eine im Jahre 2002 in Kraft getretene Ergänzung auch durch den bloßen Besitz solcher Darstellungen. Da das Gesetz sehr allgemein formuliert ist, besteht seit seiner Einführung eine gewisse Unsicherheit über seine Anwendung. Es existiert nur eine unverbindliche Liste verbotener Titel, die vom Schweizerischen Video-Verband in Zusammenarbeit mit der Stadtpolizei Bern gepflegt wird und vor allem auf Informationen aus Deutschland basiert. Nach Angaben des Konsumentenmagazins K-Tipp gelangte ein in diese Liste aufgenommener Film (Tanz der Teufel) gar ins Westschweizer Fernsehen; ebenso wurden die ungekürzten Fassungen von „Day of the Dead“ und „Battle Royale“ im Herbst 2005 von SF DRS gezeigt.
Es besteht die Gefahr, dass diese „Verbotsliste“ willkürlich angewandt wird, da sie für die Gerichte und die Polizeibehörden lediglich eine beratende Funktion hat. Einige der aufgelisteten Filmtitel sind in Geschäften wie Media Markt oder Ex Libris erhältlich; problematisch ist jedoch der Import – weil die Ware während der Grenzkontrolle begutachtet wird. Siehe auch Filmzensur in der Schweiz.
Liechtenstein
Liechtenstein lehnt sich hier ähnlich wie bei anderen verwaltungstechnischen und hoheitlichen Bereichen eng an die Regelungen der Schweiz an.
Deutsche Demokratische Republik (bis 1990)
In der Deutschen Demokratischen Republik waren prinzipiell alle Medien, insbesondere politischen regimekritischen Inhaltes, aus dem Westen verboten. Dabei gab es jedoch für ausgewählte Abonnenten (Kirchenvertreter, Künstler u. a.) des Nachrichtenmagazins Der Spiegel, die wöchentlich ihr Exemplar in der DDR zugestellt erhielten, eine Ausnahmeregelung. Westliche Fachliteratur unpolitischer Art wurde von Universitätsbibliotheken und Großbetrieben bezogen und war für berechtigte Interessenten zugänglich. Die Deutsche Bücherei in Leipzig sammelte als eine der beiden deutschen Depotbibliotheken auch alle deutschsprachigen Neuerscheinungen (auch BRD, Österreich, Schweiz), die allerdings nur ausgewählten Interessenten für Studienzwecke zugänglich waren. Hobbyliteratur z. B. zu Gartenbau u. a., Schallplatten, CDs waren im Intershop zumindest für Devisenbesitzer erhältlich.
Verboten waren auch sehr viele Bücher und andere Medien, die vor 1948 entstanden waren [1]. Vgl. hierzu Ernest Wichner, Herbert Wiesner Literaturentwicklungsprozesse. Die Zensur der Literatur in der DDR, 1993, ISBN 3518117823 Beispiele:
- In der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) waren die Werke Leo Trotzkis aus ideologischen Gründen verboten, dies galt z. B. auch für Robert Havemann
- Christa Wolf, Nachdenken über Christa T., seit den 1960er Jahren verboten in der DDR
Autoren, deren Werke (zeitweise) zensiert oder verboten wurden, waren u. a. Volker Braun, Günter de Bruyn, Stefan Heym, Heiner Müller, Ulrich Plenzdorf. Teilweise durften deren Werke nur in westeuropäischen Verlagen erscheinen.
Printmedien
Indizierte Bücher
Indizierte Bücher dürfen in Deutschland Personen unter 18 Jahren nicht zugänglich gemacht, nicht in der Öffentlichkeit beworben und mit der Post nur per „Einschreiben/Eigenhändig“ versendet werden. Der Erwerb und Besitz ab 18 Jahren ist jedoch legal.
Indizierte Bücher, die erstmals indiziert bzw. dauerindiziert sind oder nach einfacher Indizierung nicht mehr verlegt werden
- Das Buch Noctemeron – Vom Wesen des Vampirismus, Mordor, Bohmeier Verlag, Leipzig, ISBN 3890943993. Für die BRD als jugendgefährdend (Liste A) indiziert im Bundesanzeiger Nr. 206 am 29. Oktober 2005.
- Affären der Leidenschaft – Lesebuch der Lust, Taschenbuch Nr. 23 517 der Reihe NonStop, Ullstein, Berlin; indiziert im Bundesanzeiger Nr. 186 vom 30. September 1995
- Anekdoten um Hitler – Geschichten aus einem halben Jahrhundert, Henriette von Schirach, indiziert laut Bundesanzeiger Nummer 54, erschienen am 19. März 1982
- Caligula, William Howard, D, Für die BRD indiziert im Bundesanzeiger Nr. 122 vom 8. Juli 1981.
- Dornröschens Erwachen. Erotische Abenteuer einer Prinzessin, Anne Roquelaure, indiziert im Bundesanzeiger Nr. 184 vom 30. September 1992
- Dornröschens Bestrafung, Anne Roquelaure, Taschenbuch Nummer 9846 Goldmann, München, indiziert im Bundesanzeiger Nr. 224 vom 28. November 1992
- Das erotische Rowohlt Lesebuch, Dieter Mathiak (Hrsg.), indiziert im Bundesanzeiger Nr. 204 vom 31. Oktober 1986
- Enzyklopädie des Marihuana-Anbaus, Frank Mel und Ed Rosenthal, indiziert im Bundesanzeiger Nr. 184 vom 30. September 1988
- Enzyklopädie der psychedelischen Drogen, Peter Stafford, Stafford, Volksverlag, Linden Bundesanzeiger Nr. 170 vom 14. September 1982 (sehr umfangreiches wissenschaftliches Werk mit vielen Details)
- Ein Männlein steht im Walde (Der Fliegenpilz und sein Gebrauch), Dirk F. Schulte, indiziert im Bundesanzeiger Nr. 244 vom 30. Dezember 1988
- James Grunert oder Ein Roman aus Berlin, Hans von B-r, Privatdruck, indiziert im Bundesanzeiger Nr. 73 vom 15. April 1987
- Handbuch für die Marihuana-Zucht in Haus und Garten, Frank Mel und Ed Rosenthal, indiziert durch den Bundesanzeiger Nr. 109 vom 19. Juni 1980
- Die Erwählte von Mida, Sharon Green, München, indiziert im Bundesanzeiger Nr. 140 vom 30. Juli 1988
- Nunchaku, Albrecht Pflüger, Falken Verlag, ISBN 3-8068-0373-0, indiziert im Bundesanzeiger Nr. 61 am 31. März 1989
- Politik der Ekstase, Timothy Leary, D, Am 2. April 1981 in der 275. Sitzung der BPJS als „sozialethisch verwirrend“ eingestuft und indiziert. Begründung war unter anderem die „Aufforderung, LSD zu rauchen“, was „notwendigerweise den Besitz der Droge voraussetzt“. 1997 wurde von Verlagsseite (Grüne Kraft) rechtlich gegen die Indizierung vorgegangen; die Klage blieb erfolglos. [2]
- Rückkehr nach Roissy, Pauline Réage, Laut Bundesanzeiger Nr. 94 vom 22. Mai 1982 als jugendgefährdend indiziert (rororo Taschenbuchnummer 4172, Rowohlt, Reinbek)
Zeitweise indizierte Bücher, die mittlerweile frei erhältlich sind
- American Psycho; Bret Easton Ellis, D, indiziert durch Bundesprüfstelle 1995 ff. Derzeit im Handel wieder erhältlich.
- Bock auf Rock, Les Field, Ullstein, Tb Nr. 20971, ISBN 3548209718 Indiziert in der BRD gemäß Bundesanzeiger Nr. 41 vom 28. Februar 1989. Derzeit im Handel wieder erhältlich.
- Josephine Mutzenbacher, anonym veröffentlicht, D, Seit 1982 indiziert, bestätigt im Juni 1985 vom Oberverwaltungsgericht Münster, aufgehoben 1990 durch das Bundesverfassungsgericht, 1992 von der deutschen BPS erneut zensiert. Derzeit (2005) im Handel wieder erhältlich.
- Mein erstes Shopping-Buch; Wilske Judith. Ende 2000 wurde Mein erstes Shopping-Buch von der Bundesprüfstelle indiziert, weil darin Kinder zu Markenfetischismus und Egoismus verleitet würden. Erst im März 2003 beurteilte das Verwaltungsgericht Köln die Indizierung abschließend als rechtswidrig. Darauf versuchte die Bundesprüfstelle eine Revision. Juli 2004 wurde die Indizierung endgültig aufgehoben.
- Opus Pistorum, Henry Miller, D, indiziert 1988, 1993 aus der Liste der jugendgefährdenden Schriften gestrichen.
- Venus im Pelz, Sacher-Masoch, D, indiziert 1958. Derzeit im Handel wieder erhältlich.
- Wahrheit für Deutschland – Die Schuldfrage des zweiten Weltkrieges, Udo Walendy, 1970, D, 1979 indiziert, 1994 nach Prozess aus der Liste der jugendgefährdenden Schriften gestrichen. Derzeit legal wieder erhältlich.
Verbotene Bücher in Deutschland und der Schweiz
Der Erwerb und Vertrieb der folgenden Bücher ist in Deutschland verboten, der Besitz jedoch legal. In der Schweiz ist die Regelung, insbesondere in Hinsicht auf van Helsings Werke – vermutlich – ebenso.
- The Anarchist Cookbook, William Powell, D, USA. Das Buch war ursprünglich als Protest gegen den Vietnamkrieg konzipiert, enthält jedoch Anleitungen zum Bau von Waffen und Abhören von Telefonnetzen.
- Attilas Enkel auf Davids Thron, Erwin Soratori, verboten 1992 durch das Amtsgericht Tübingen (4 Gs 445/95)
- Das Reich als Aufgabe; Friedrich Schmidt. Verboten wegen Volksverhetzung.
- Der Fall Günter Deckert, Günther Anntohn, Henri Roques, Weinheim 1995, (verboten vom Landgericht Mannheim, (13) 5 Ns 67/96)
- Funkenflug – Handbuch für nationale Aktivisten; Jürgen Riehl (Pseudonym). Verboten wegen Volksverhetzung.
- Geheimgesellschaften und ihre Macht im 20. Jahrhundert, Udo Holey (erschienen unter dem Pseudonym Jan van Helsing, D, CH (erhältlich in Österreich), verboten durch Amtsgericht Mannheim wegen Volksverhetzung)
- Geheimgesellschaften 2 (das Interview), Udo Holey / bzw. Jan van Helsing), D, CH (ebenfalls erhältlich in Österreich), verboten ebenfalls wegen Volksverhetzung.
- Hochzeit der Menschheit, Rudolf John Gorsleben, 1930, Reprint (verboten durch das Amtsgericht Bremen 81b Gs 45/96)
- Kapitulieren, niemals!; Werner Naumann. Verboten wegen Volksverhetzung.
- Rasse – Ein Problem auch für uns; Jürgen Riehl (Pseudonym).
- Auschwitz – Tätergeständnisse und Augenzeugen des Holocaust; Jürgen Graf. Verbot wegen Volksverhetzung.
Folgende Bücher wurden eingezogen – damit ist auch der Verkauf an Erwachsene illegal. Für die Bundesrepublik Deutschland gilt: Der Käufer kann sich aufgrund des eindeutigen Willens des Gesetzgebers, der lediglich ein Verbreitungsverbot vorsieht, nicht strafbar machen. Somit ist auch der Besitz straffrei. Fraglich ist, ob ein im Rahmen einer Hausdurchsuchung aufgefundenes Exemplar durch die Staatsanwaltschaft eingezogen wird. Die Einziehung ist rechtlich nicht möglich, wenn der Erwerb vor dem Zeitpunkt des Beschlagnahmebeschlusses der Staatsanwaltschaft liegt. Zu beachten ist jedoch: Eine private Weitergabe, Flohmarktverkauf oder ein antiquarischer Handel ist in jedem Fall unzulässig, da hier eine Verbreitung anzunehmen wäre. Es existiert in der BRD kein veröffentlichtes Verzeichnis indizierter Bücher, da die ausführenden Behörden vermeiden möchten, dass damit erst ein Markt/eine Nachfrage entsteht. Die rechtlichen Vorschriften sind eindeutig: ein Verkäufer ist – auch auf dem Flohmarkt in der rechtlichen Verantwortung und kann sich wegen „Verbreitung“ strafbar machen. Auf der anderen Seite steht der Käufer einer Publikation. Hier hat der Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland nur einen Straftatbestand vorgesehen, nämlich den Erwerb von Kinderpornografie. Weitere Strafandrohungen für den Kauf von Schriften im Sinne des § 11 Abs. 3 StGB (hierunter fallen alle Bücher, Zeitschriften, Videos, CDs, DVDs und Downloads aus dem Internet) gibt es nicht.
- Texte: RAF, herausgegeben vom Verlag Bo Cavefors aus Schweden, D, Beschlagnahmung.
- Der totale Widerstand – Kleinkriegsanleitung für jedermann, Major Hans von Dach, Zürich, 1961. Enthält Anleitungen für terroristische Anschläge sowie zum Bau von Waffen und Sprengstoffen.
- Über den bewaffneten Kampf in Westeuropa. Kollektiv RAF, Wagenbach Verlag, Berlin, D, bereits drei Wochen nach Ersterscheinung wurden am 28. Oktober 1971 alle Bücher beschlagnahmt. Hierbei wurden die Verlagsauslieferung und mehrere Hunderte Buchhandlungen durchsucht. Außerdem wurden die Druckplatten der Druckerei beschlagnahmt. Auch unter dem Tarnnamen Die neue Straßenverkehrsordnung verbreitet.
Bücher, die zwar nicht indiziert, aber aus verschiedenen Gründen verboten waren und wieder erhältlich sind
- Der Krieg in unseren Städten; Udo Ulfkotte, D, Auf Antrag der Berliner Islamischen Föderation Auslieferungsverbot erwirkt. Mittlerweile wieder erhältlich.
- Invasionsziel: DDR, Vom Kalten Krieg zur Neuen Ostpolitik. 1971 im Konkret Buchverlag GmbH + Co.KG, Hamburg erschienen. Umschlag: Ulrich Kirschstein, Hamburg konkret extra Band 7. Autoren sind unter anderem: Karl Heinz Roth, Hajo Leib, Nicolaus Neumann. Das Buch wurde im Verlag beschlagnahmt.
- Invasionsziel: DDR, 1970 im Konkret Buchverlag GmbH und Co.KG, Hamburg erschienen.
Bücher, die auf Grund einer Zivilklage nicht, verzögert oder mit Änderungen erschienen sind
- Das Hanf-Handbuch; Hainer Hai. In allen Auflagen (außer der 1.) sind Stellen geschwärzt, die von Schmuggel und Verkauf von Cannabis(produkten) handeln.
- Der Oligarch; Jürgen Roth. D, Im Buch musste nach Klage von B. F. vor dem Landgericht Düsseldorf 2001 mehr als ein Dutzend Passagen mit schwarzen Balken unkenntlich gemacht werden. F. führte aus, dass in diesen Passagen unwahre Behauptungen über seine Geschäftsbeziehungen zur ukrainischen Mafia aufgestellt würden.
- Hinter den Kulissen; Dieter Bohlen. Auf eine Klage von Thomas Anders hin waren einige diffamierende Stellen im Buch zu schwärzen.
- Mephisto (Roman); Klaus Mann. 1968 vom Landgericht verboten, Urteil bestätigt durch das Bundesverfassungsgericht, Roman dann doch 1981 trotz rechtskräftigen Urteils im Rowohlt Verlag erschienen, da die Erben von Gustaf Gründgens auf die weitere Durchsetzung des Urteils verzichteten.
- Esra (Roman); Maxim Biller wegen offensichtlicher Erkennbarkeit der Hauptfiguren des Romans, am 21. Juni 2005 vom BGH letztinstanzlich verboten. Zwei Frauen hatten geklagt, weil sie sich in zwei Figuren des Romans wiedererkennen und dies ihre Persönlichkeitsrechte verletze.
- Meere (Roman); Alban Nikolai Herbst aufgrund einer Zivilklage (Erkennbarkeit) verboten.
Andere oder unklare Rechtslage
- Mein Kampf, Adolf Hitler, D, legaler Neudruck in der BRD nicht erhältlich, da die bayerische Staatsregierung (bzw. der Freistaat Bayern) das Urheberrecht hat und Neuauflagen unterbindet, Rechtslage in A und CH unklar.
- Die erotischen Phantasien der Frauen, Nancy Friday, D
- Die erotischen Phantasien der Männer, Nancy Friday, D
- Das Sexbuch. Aufklärung für Jugendliche und junge Erwachsene, Günter Amendt, D
Verbote in anderen Ländern
- Die satanischen Verse; Salman Rushdie. Das Buch ist in mehreren islamischen Staaten verboten. Der Autor wird von islamistischen Organisationen mit Morddrohungen verfolgt.
- Der Falun Xiulian Dafa, Li Hongzhi, Volksrepublik China, Das Buch bildet die theoretische Grundlage von Falun Gong und ist in China, wo die Falun-Gong-Bewegung rigoros verfolgt wird, verboten.
Frankreich
- Eric Delcroix, La police de la pensée contre le révisionnisme Verboten 1994 durch das Tribunal de grande instance de Paris, Aktenzeichen 9428703083)
Verbotene, beschlagnahmte oder indizierte Comics in der Bundesrepublik Deutschland
- Emmanuelle, Guido Crepax, indiziert im Bundesanzeiger Nr. 192 vom 14.10.1982
- Kondom des Grauens (Comic), Ralf König, Deutschland. Im Juli 1995 durchsuchten mehrere Dutzend Polizisten den Alpha Comic Verlag und beschlagnahmten 150 Bücher und Comics in Gesamtauflage „wegen des Verdachts auf Verbreitung gewaltverherrlichender, pornographischer und den Nationalsozialismus verherrlichender Schriften“. Dies betraf Comics, die zwar nicht durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPS) indiziert waren, sich aber nach Ansicht der Staatsanwaltschaft an der Grenze des Erlaubten befanden. Die Aktion löste Kontroversen aus, weil sie ohne rechtliche Grundlage vollzogen wurde. Der Alpha-Verlag musste aufgrund der entstandenen Schäden Konkurs anmelden, in diesem Zusammenhang auch betroffen waren 1200 im Jahr darauf von der Polizei durchsuchte Comicläden und Buchhandlungen (bei denen wahllos und willkürlich Ware beschlagnahmt wurde, so z. B. Walter Moers' Das kleine Arschloch und Art Spiegelmans Maus).
- ARMS Band 2, Manga von Ryouji Minagawa und Kyouichi Nanatsuki Panini Verlag, Nettetal, indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 227 vom 30. November 2004
- Hellsing Band 4, Manga von Kohta Hirano, Panini Verlag, indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 98 vom 31. Mai 2005
- Majin Devil Band 1, Manga von Oh! Great, Panini Verlag, indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 142 vom 30. Juli 2004
- Red Eyes Band 7, Manga von Jun Shindo, Panini Verlag, indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 60 vom 31. März 2005
- Vampire Master Band 1, Manga von Satoshi Urushihara, Panini Verlag, indiziert am 24. Dezember 2003
- Vampire Master Band 3, Manga von Satoshi Urushihara, Panini Verlag, indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 82 vom 30. April 2005
- Sailor Moon Heft 21/2000, Anime-Comic-Heft, Ehapa Verlag, indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 81 vom 28. April 2001
- Die Abenteuer der Sweet Gwendoline, John Willie, Widder Press, indiziert gemäß Bundesanzeiger Nummerr 140 vom 29. Juli 1989
- U-Comix Sonderband Nr. 6; indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 194 vom 16. Oktober 1981
- U-Comix Sonderband Nr. 7; indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 122 vom 8. Juli 1981
- U-Comix Sonderband Nr. 10; indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 194 vom 16. Oktober 1981
- U-Comix Sonderband Nr. 11; indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 32 vom 17. Februar 1981
- U-Comix Sonderband Nr. 12; indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 174 vom 18. September 1981
- U-Comix Sonderband Nr. 13; indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 194 vom 16. Oktober 1981
- U-Comix Sonderband Nr. 16; indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 216 vom 17. November 1981
- U-Comix Sonderband Nr. 17; indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 122 vom 08. Juli 1981
- U-Comix Sonderband Nr. 18; indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 105 vom 10. Juni 1981
- U-Comix Sonderband Nr. 19; indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 14 vom 22. Januar 1982
- U-Comix Sonderband Nr. 20; indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 216 vom 17. November 1981
- U-Comix Sonderband Nr. 22; indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 122 vom 08. Juli 1981
- U-Comix Sonderband Nr. 24; indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 105 vom 10. Juni 1981
- U-Comix Sonderband Nr. 34; indiziert laut Bundesanzeiger Nr. 162 vom 31. August 1985
- Lucifera, Freibeuter Verlag, 1972–74 Nr. 1–24
- Oltretomba, Freibeuter Verlag, 1974, Nr. 1–4
- Messalina 1–24
- Tomba 1–24
- ZIP 1–24
- Jolanda 1–24
- Horror 1–23
- Kalter Krieg, Matthias Schultheiss, 1985, Melzer Verlag
- Die Abenteuer der Phoebe Zeit-Geist, 1970, Konkret Verlag / 1973, Melzer Verlag, indiziert 1974, aufgehoben 2002
- Mutanten Welt, Richard Corben, Volksverlag, 1982
- U-Comix Sonderband Nr. 3
- Die kleine geile Reihe 1–10
- Außer Kontrolle 2,3
- Die sexuellen Abenteuer von Fucky Luke 1–4 (verboten wegen unerlaubter Benutzung von Lizenzfiguren)
- Fick und Fotzi (verboten wegen unerlaubter Benutzung von Lizenzfiguren)
- Nachahmungen 1–2
- Asterix und das Atomkraftwerk (verboten wegen unerlaubter Benutzung von Lizenzfiguren)
- Donald Duck – Häuserkampf in Entenhausen (verboten wegen unerlaubter Benutzung von Lizenzfiguren)
- Donald Punk 1–3 (verboten wegen unerlaubter Benutzung von Lizenzfiguren)
- Paranoia-Comix, Don Martin
- Sympathisantenschlumpf (verboten wegen unerlaubter Benutzung von Lizenzfiguren)
- Tim und Struppi in der Schweiz (verboten wegen unerlaubter Benutzung von Lizenzfiguren)
- Ranx, 3, Kult Editionen, August 1997
- Sex in Comics, Nr. 1+2, Brumm Comics / Melzer Verlag, Indizierung für Band 1 aufgehoben 2001
- Die aussergewöhnliche Welt des Richard Corben 1, Volksverlag, 1977–1980, indiziert 1986
- Rowlf & Die Bestie von Wolfton, Richard Corben, Volksverlag 1981, indiziert 1982
- Beta Comic Art Collection, Nr. 4, Der Dämon im Cockpit, Richard Corben, indiziert 1986
Zeitweise indizierte Comics, die mittlerweile frei erhältlich sind [Bearbeiten]
- Anne und Hans, indiziert 1973, aufgehoben 2002
- Comic-Striptease, Melzer Verlag, indiziert 1973, aufgehoben 2002
Computer- und Videospiele
In der Bundesrepublik Deutschland indizierte Spiele (Auswahl) [Bearbeiten]
- Blood und Blood 2 von Monolith Productions Blood mittlerweile wieder erlaubt und Freeware.
- BloodRayne und BloodRayne 2 von Terminal Reality in der unzensierten Fassung.
- Carmageddon von SCi Entertainment (ungekürzte PC-Version)
- Carmageddon 2 - Carpocalypse Now von SCi Entertainment (ungekürzte PC-Version)
- Condemned: Criminal Origins von Monolith Productions in der unzensierten Fassung.
- Command & Conquer: Generals von Electronic Arts
- Doom und Doom 2 von id Software gilt nicht für die GBA-Versionen.
- Doom 3 Resurrection of Evil von id Software in der unzensierten Fassung.
- Duke Nukem 3D von 3D Realms
- Far Cry von Crytek in der unzensierten Fassung
- F.E.A.R. von Monolith Productions in der unzensierten Fassung
- Goldeneye - 007 von Rare
- Grand Theft Auto: Vice City von Rockstar North in der unzensierten Fassung
- Half-Life von Valve Software in der unzensierten Fassung sowie alle dazugehörigen Mods
- Hitman: Codename 47 von IO Interactive
- Killer Instinct von Rare
- Kingpin - Life of Crime von Virgin Interactive Entertainment
- Manhunt von Rockstar North mittlerweile bundesweit beschlagnahmt
- Max Payne von Remedy Entertainment
- Medal of Honor und Medal of Honor Underground von Electronic Arts in der unzensierten Fassung.
- Mortal Kombat von Acclaim, Mortal Kombat 2 von Acclaim, Mortal Kombat 3 von Acclaim, Mortal Kombat 4 von Midway (Gameboy-Version nicht betroffen), Mortal Kombat Mythologies Sub-Zero von Midway und Mortal Kombat Trilogy von Midway in den unzensierten Fassungen.
- Postal und Postal 2 von Running with Scissors
- Quake, Quake II, Quake III Arena und Quake IV (US-Version) von id Software
- Red Faction von Volition, Inc.
- Resident Evil 2 von Capcom in sämtlichen Fassungen.
- Resident Evil 4 von Capcom in der unzensierten Fassung, mittlerweile gibt es bestimmte Läden die mehr oder weniger Uncut-Versionen verkaufen.
- Return to Castle Wolfenstein von id Software
- Rise of the Triad von Apogee
- Shellshock Nam '67 von Guerilla
- Silent Scope, Silent Scope Complete (Entscheidung Nr. I 25/06 vom 04.07.2006) und Silent Scope 2 - Fatal Judgement von Konami
- Sin von Ritual Entertainment in der unzensierten Fassung.
- Soldier of Fortune von Raven Software
- State of Emergency von Rockstar Games
- The House of the Dead und The House of the Dead 2 von Sega, für Spielesaloonmaschinen zensiert worden und ab 12 in einige Spielhallen für Jugendliche gekommen.
- The Punisher von Volition, Inc
- Unreal Tournament und Unreal Tournament 2003 von Epic Games in der unzensierten Fassung.
In Nordkorea indizierte oder verbotene Spiele [Bearbeiten]
In Nordkorea sind prinzipiell alle Medien aus Südkorea verboten; dies betrifft auch Spiele.
Tonträger
In Deutschland indiziert
- Das Lied Kein Gerede der Band WIZO, inhaltlicher Aufruf zum Terrorismus
- Album Debil der Gruppe Die Ärzte wegen der Titel Claudia hat 'nen Schäferhund und Schlaflied, beide indiziert von der BPjS, Indizierung wurde 2004 aufgehoben
- Album Die Ärzte der gleichnamigen Band wegen des Titels Geschwisterliebe, indiziert von der BPS
- Album Ab 18 von Die Ärzte. Wegen des indizierten Songs Geschwisterliebe.
- Album Farbenfinsternis der Band Eisregen
- Album Krebskolonie der Band Eisregen. Verbreitungsverbot nach StGB durch die BPjM 07. 08. 2003 wegen laut BPjM „grausamen, menschenverachtenden, frauenfeindlichen und verrohenden“ Texte, die zudem „sozialethisch desorientierend“ seien.
- Album Divine Intervention der Band Slayer
- Album Der nette Mann der Band Böhse Onkelz, auf dem 6 von 14 Titeln beanstandet wurden
- Album Eaten back to life der Band Cannibal Corpse
- Album Butchered at birth der Band Cannibal Corpse
- Album Tomb of the Mutilated der Band Cannibal Corpse
- Album The Future Of War der Band Atari Teenage Riot
- Das Reich kommt wieder der rechtsextremen Band Landser. Das Album auf Musikkassette wurde 1993 von der Bundesprüfstelle als jugendgefährdend indiziert
- Album Republik der Strolche der Band Landser wurde 1996 von der Bundesprüfstelle als jugendgefährdend indiziert
- Album Maske von Sido
- Album Untergrund Solo vol.2 von Frauenarzt
- Album Vom Bordstein bis zur Skyline von Bushido
- Album Aggro Ansage Nr.2 von Aggro Berlin
- Album Aggro Ansage Nr.3 von Aggro Berlin
- Album Aggro Ansage Nr.4 von Aggro Berlin
- Album Aggro Ansage Nr.5 (in der Standard- und Premium-Version) von Aggro Berlin
- Album Rap Braucht Kein Abitur von Bass Sultan Hengzt
- Album Electro Ghetto von Bushido
- Album King Of Kingz von Bushido
- Album Fick mich...und halt dein Maul von King Orgasmus One
- Album Der Bozz von Azad
In Deutschland verboten
- Rock gegen Oben, CD der Band Landser (Beschlagnahme erfolgte 1998 bundesweit gemäß der Paragrafen 86a, 130, 130a des Strafgesetzbuches)
- 12 Doitsche Stimmungshits der Zillertaler Türkenjäger, wegen Volksverhetzung gemäß § 130 StGB bundesweit beschlagnahmt
Lieder der Band Störkraft wurden nicht nur indiziert, sondern auch beschlagnahmt und sind somit verboten:
- Dreckig, kahl und hundsgemein (1989) am 31. Oktober 1992, eingezogen am 2. September 1993
- Mann für Mann (1990) am 31. Oktober 1992, eingezogen am 6. Juli 1994
- Live (1991) am 28. November 1992
- Unter Froinden (1993) am 30. August 1997 und
- Das waren noch Zeiten (1996) am 29. August 1998, eingezogen am 16. April 1998.
Visuelle Medien
Im Deutschen Reich verboten
Filmverbote während der Weimarer Republik
Bereits in der Weimarer Republik wurden viele Filme verboten. Zuständig für die Zensur war die Berliner Film-Oberprüfstelle. Vgl. [3]
- Der Film „Der Fürsorgezögling“ wurde am 9. September 1927 verboten, weil befürchtet wurde, das Vertrauen des Volkes in die Jugendwohlfahrtspflege werde damit zerrüttet.
- „Panzerkreuzer Potemkin“ wurde 1926 verboten; der Film gefährdete die öffentliche Ordnung.
Im Dritten Reich verboten
Zur Zeit des Nationalsozialismus waren im Deutschen Reich unzählige Filme verboten; detaillierte Informationen liefert die Liste der im Nationalsozialismus verbotenen Filme.
In der Bundesrepublik Deutschland indiziert
- Video Lager Leipzig der Band Eisregen
In der Bundesrepublik Deutschland verboten (Auszug)
- Blood Feast (Herschell Gordon Lewis, 1963). Der über 40 Jahre alte Film wurde 2004 beschlagnahmt. Die Beschlagnahmung des Films wurde durch das Amtsgericht Karlsruhe am 20. Januar 2004 (Az: 31 Gs 134/04) angeordnet.
- Der nationalsozialistische Propagandafilm Der Ewige Jude von 1940 (Regie von Fritz Hippler) ist in der BRD in der Originalfassung verboten; zulässig ist eine ausschnittsweise Version mit erläuternden Unterbrechungen.
- Braindead (Peter Jackson, 1992) wurde vom Amtsgericht Tiergarten in mehreren Veröffentlichungen beschlagnahmt. Auf die ungeschnittene Fassung folgte einige Jahre später die Beschlagnahmung einer gekürzten, zuvor von der Freiwilligen Selbstkontrolle freigegeben Version des Films.
- The Texas Chainsaw Massacre (Tobe Hooper, 1974) wurde 1985 durch das Landgericht München bundesweit beschlagnahmt. Dies betraf die VHS-Kassette des Anbieters VPS. Die im Jahr 2003 publizierte und um ca. 4 Minuten gekürzte Fassung betrifft diese Beschlagnahme nicht. Diese Fassung wurde von der Juristenkommission (JK) der SPIO begutachtet und als strafrechtlich unbedenklich eingestuft. Die geschnittenen Szenen sind als Bonus dennoch auf der DVD anwählbar.
- Maniac (William Lustig, 1980) wurde 1983 vom Landgericht München als erster Film wegen des Verstoßes gegen den § 131 StGB bundesweit beschlagnahmt. Die Videofassung war in einer Szene leicht gekürzt und nicht von der FSK geprüft. Die Beschlagnahmung rief kontroverse Diskussionen um Gewaltdarstellungen in Film und Fernsehen aus.
- Man Eater
- Muttertag (Horrorfilm)
- Tanz der Teufel
- Freitag der 13. und Freitag der 13. - Final Chapter (Teil 4) wurden seiner Zeit verboten. Die Verbote zu Teil 1 unterliegen mittlerweile der Verjährung. Die DVD zu Teil 4 wurde 2005 erneut eingezogen und verboten (Beschluss vom 09.05.2005, AG Tiergarten). Andere Teile der Reihe sind frei erhältlich ab 18 Jahren.
- Ein Zombie hing am Glockenseil - Urteile unterliegen mittlerweile der Verjährung. Eine gekürzte Fassung ist freigegeben "nicht unter 18 Jahren".
- 1976 wurden in vielen deutschen Kinos die Filmrollen von Pasolinis de-Sade-Bearbeitung mit dem deutschsprachigen Verleihtitel Die 120 Tage von Sodom aufgrund von Anweisungen durch die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft erhob damals den Vorwurf der Gewaltpornografie. Später wurde der Film wieder freigegeben.
Vom Urheber zurückgezogen
Schweiz bzw. weltweit
- Die Videodokumentation Die Methernita und die Testatika der Schweizer Religionsgemeinschaft Methernitha wurde zunächst offiziell vertrieben, dann schrittweise zurückgezogen. Derzeit ist jedwede Verwendung untersagt, die Handhabe dazu gibt das Urheberrecht.
Großbritannien
- Der Film Uhrwerk Orange von Stanley Kubrick wurde auf Betreiben Kubricks vom Verleih für Aufführungen in Großbritannien gesperrt. Grund war eine Medienkampagne nach der Premiere des Films im Jahre 1971, die dazu geführt hatte, dass viele kriminelle Handlungen von Jugendlichen auf den Konsum des Films zurückgeführt wurden. Kubrick, der in England wohnte, bekam viele Drohbriefe und er bewirkte ein Aufführungsverbot, das bis heute gilt.