Auszug aus:
Heimat am Inn. Kultur und Geschichte, Natur und Landschaft am Inn.
Niederbayern - Oberösterreich 18 (1999) 67-73.

Der untere Inn als Grenze und Brücke zwischen Bayern und Österreich*

Dr. Herbert W. Wurster


1. Der Inn von der Salzachmündung bis zum Donaustrom: Der Fluß und sein Naturraum

Der kurze Vortrag behandelt die Geschichte des Inns im Hinblick auf dessen Funktion als Brücke oder Grenze zwischen den Landen an seinen beiden Ufern. Dabei zeigt sich, daß es nicht am Fluß liegt, ob er Brücke ist oder Grenze - es liegt vielmehr an den Menschen und an den politischen Entwicklungen ihrer Staats- und Herrschaftsorganisationen.


2. Der Inn als Grenze im Imperium Romanum

In der frühgeschichtlichen Zeit war der Fluß eine der Achsen des weitausgedehnten keltischen Kulturraums in Mitteleuropa, mit dem Vordringen des Imperium Romanum dagegen wurde der Inn zur Grenze zwischen zwei Provinzen höchst unterschiedlichen Zuschnitts, zwischen Noricum und Raetien. Das keltische Königreich Noricum war im Lauf des 1. Jahrhunderts v. Chr. immer enger an Rom angebunden und schließlich ganz selbstverständlich in das Reich eingegliedert worden. Raetien dagegen blieb den Römern in dieser Zeit verschlossen, sie mußten sich sogar immer wieder gegen Angriffe raetischer Stämme zur Wehr setzen. Im Jahre 15 v. Chr. wurde Raetien dann im Zuge einer weitausholenden Angriffsaktion vom Niederrhein bis zur Donau erobert. Diese Offensive hatte das Ziel, die Grenzen des Imperiums in Germanien strategisch auszuweiten. In der Provinz Noricum scheint es dabei nicht zu kriegerischen Aktionen gekommen zu sein; jedenfalls ist davon nichts überliefert. Betrachten wir nun den genauen Grenzverlauf zwischen den beiden Provinzen Raetien und Noricum, dann sehen wir sofort, daß der Inn zwar deren »natürliche« Grenze bildet. Diese sog. natürliche Grenze darf aber nicht mit der sog. natürlichen Inn-Grenze zwischen Bayern und Österreich verglichen werden. Ab Kiefersfelden-Kufstein nämlich folgte die Provinzgrenze dem Fluß bis zu seiner Mündung in die Donau. Das bedeutet aber, daß der Fluß damals Räume voneinander schied, die heute untrennbar zusammengehören, obwohl sie damals als unterschiedlich galten.


3. Der Inn als Achse des Herzogtums Bayern

Mit dem Untergang des Römischen Reiches und der Entstehung des Herzogtums der Bajuwaren verlor der Fluß seine Grenzfunktion wieder und wurde für viele Jahrhunderte zu einer Achse des bayerischen Kultur- und Herrschaftsraumes. Die Bajuwaren folgten zwar in vielen Bereichen den römischen Traditionen, römische Grenzziehungen aber galten unseren Vorfahren nichts. Das wird besonders deutlich beim Blick auf den Passauer Raum, wo der Rottachgau beide Ufer des Inns erfaßte. Weiter flußaufwärts hatte der Inn allerdings wieder Grenzfunktion, er trennte nämlich den Rottach- vom Mattiggau. Doch diese Grenzfunktion erfüllte der Fluß nur auf einer ganz kurzen Strecke, bis zur Mündung der Salzach - und der weitere Flußverlauf interessiert uns bei dieser Betrachtung nicht. Es wird also klar, daß in der Zeit des frühen Mittelalters ein Fluß ganz generell zwar auch Grenzfunktion haben konnte, daß dies aber nur unter ganz bestimmten Umständen der Fall war und der Fluß ansonsten wie in diesem Fall beim unteren Inn eher die Achse eines Gaues bildete.

Auch dort wo der Fluß zwei Gaue voneinander abgrenzte, hatte er keine trennende Funktion. Das sieht man etwa an den Besitzungen des Klosters Mondsee und des Stifts Ranshofen, die beide über den Inn nach Norden ausgriffen, also aus dem Attergau bzw. dem Mattiggau in den Rottachgau und Künzinggau. Das Kloster Niederaltaich dagegen besaß neben dem klösterlichen Hauptbesitz im Donaugau genauso Güter im Rottachgau, an beiden Ufern des unteren Inntals (Antiesenhofen, Weilbach bei Obernberg und Aurolzmünster; Wolfakirchen und Ering).


4. Die hochmittelalterliche Herrschaftsbildung am Inn

Der Inn war also in der frühen Zeit des bayerischen Herzogtums eine wichtige Achse, vor allem auch im Bereich der Wirtschaft. Das Salz aus Reichenhall, eines der wichtigsten Erzeugnisse des Landes, ging auf dem Inn nach Passau, von wo aus ein riesiger Raum Mitteleuropas versorgt wurde. Durch Maut und Zoll auf die zahllosen Salzschiffe war daher am Inn viel Geld zu verdienen. Dieses stärkte vor allem die sowieso schon bedeutenden Geschlechter, die mit ihrem reichen Besitz am Inn ansässig waren. Es sind dies vor allem die Grafen von Vornbach sowie die Grafen von Ortenburg, die mit einer weiteren Linie in Kraiburg saßen. Sie und einige ihrer wichtigsten Vasallengeschlechter, nämlich die Herren von Stammham, Julbach und Hagenau, waren Besitznachfolger des bayerischen Herzogs, dem ursprünglich das ganze Land gehört hatte; im Lauf der Jahrhunderte löste sich das Herzogsgut auf und ging in die Hände zahlreicher kleinerer und größerer Herren über, die zum Teil dem Herzog weiter untertan blieben, zum Teil aber auch versuchten, eigene unabhängige Herrschaften aufzubauen. Schon von daher tendierte der untere Inn bereits seit dem späten Hochmittelalter zur Loslösung vom Herzogtum. Zwar hatten die Wittelsbacher mit Burghausen und der Vogtei über das Stift Ranshofen mächtige Stützpunkte, sie dienten aber lange Zeit nur als Grenzposten der herzoglichen Macht, um die weitere Ausdehnung der Besitzungen der gerade genannten Geschlechter zu verhindern. Neben ihnen waren am Fluß mächtige Besitzkomplexe verschiedener bayerischer Diözesen.

Eine entscheidende Zäsur in der Geschichte des bayerischen Herzogsguts am Inn setzte Herzog Heinrich II., der Zänker, wohl während seiner zweiten Regierungsepoche von 985 bis 995, indem er Malching an das ihm nahestehende Bistum Freising schenkte. Im Jahre 1009 schenkte dann Kaiser Heinrich II. das Herzogsgut Ering an das von ihm gerade gegründete Bistum Bamberg. Die Vogtei über den Freisinger Besitz zu Malching blieb wohl mit der Vogtei und später der Herrschaft über Ering verbunden. Daher gehören Malching und Ering seit dieser Zeit zusammen und gehen doch getrennte Wege. Dies wirkt in der Grenze zwischen den Landkreisen Rottal-Inn und Passau bis heute nach, eine frühmittelalterliche Grenzziehung hat hier also 1.000 Jahre überdauert. Weiter flußabwärts schloß sich der alte Passauer Besitz um Hartkirchen, Pocking und Mittich sowie Aigen am Inn und Obernberg an. Die Diözesen waren dem Reich direkt unterstellt, so daß auch deren Besitzungen sich aus dem Herzogtum herausentwickelten. Dazu gehörten auch die diözesanen Eigenklöster, von denen am Inn Reichersberg zu nennen wäre; sein Herr war der Erzbischof von Salzburg. Die Stifte Vornbach und Suben dagegen versuchten sich durch Unterstellung unter Kaiser und Papst aus allen regionalen Abhängigkeiten zu lösen. Wir sehen also, daß zahlreiche Herrschaftsträger eigene Machtbereiche aufbauten und aus der Unterordnung unter das bayerische Herzogtum herausstrebten. Dies führte aber gerade nicht dazu, daß der Fluß, der Inn, zur Grenze wurde, vielmehr besaßen diese Herrschaftsträger Besitz an beiden Ufern und verklammerten daher die Gebiete beidseits umso stärker miteinander, um ihre eigene Position zu sichern.

5. Der Ausbau der wittelsbachischen Herzogsgewalt im unteren Inntal

Wir sehen also, daß entlang des Inns zahlreiche Herrschaften saßen, die regelmäßg beiderseits des Flusses vertreten waren. Die Position der Wittelsbacher Herzoge dagegen ist zunächst begrenzt auf den Raum Burghausen. Wie gelangten nun die Wittelsbacher in den Besitz des unteren Inntales?

Nachdem Graf Ekbert III. von Vornbach-Neuburg im Jahre 1158 vor Mailand gefallen und damit dieser Zweig des Geschlechts erloschen war, wurde dessen Machtposition zerschlagen, und viele Erben teilten sich den Besitz. In unserem Raum kam das Geschlecht der Grafen von Andechs, der späteren Herzöge von Meranien, zum Zuge. Allerdings blieben auch sie nur ein halbes Jahrhundert wirkmächtig. Infolge der Verwicklung des Geschlechts in die Ermordung des Königs Philipp 1208 kamen die Andechser in den Bann und verloren ihren Besitz. Die Grafschaft Neuburg fiel an die österreichischen Babenberger. Hauptgewinner als Nachfolger der Andechser im Passauer Raum war dagegen der geniale Schöpfer des Wittelsbachischen Bayern, Herzog Ludwig der Kelheimer. Mit der Übernahme der Vogtei über St. Nikola durch die Wittelsbacher war der Expansion des Hochstifts Passau nach Westen auf Dauer ein Riegel vorgeschoben. Auf der anderen Seite des Neuburger Waldes, im Bereich der unteren Rott, konnten die Wittelsbachischen Herzoge ihre Besitznachfolge auf die Andechser sogar dahingehend nutzen, daß sie die hier bestehende starke und mächtige Position der Passauer Bischofskirche einschränkten und ihrer Landesherrschaft unterwarfen. Das Hochstift Passau konnte hier nur auf der rechten Seite des Inns den Markt Obernberg und auf dem linken Ufer des Flusses die Herrschaft Aigen wahren, die noch dazu über die Jahrhunderte hinweg stets gefährdet blieb und in ihrer Souveränität von Bayern bestritten wurde. Die Ausbildung der wittelsbachischen Landesherrschaft im unteren Inntal hängt also wesentlich mit der Regelung der Erbnachfolge nach den Vornbach-Neuburgern zusammen. Zentraler Faktor war dabei - wie im ausgehenden Hochmittelalter typisch - die Verfügungsgewalt über Kirchenbesitz.


6. Die Entwicklung des Herzogtums Österreich und des Landes ob der Enns

Die einstmals Vornbachische Grafschaft Neuburg am Inn aber hatten die Bayern nicht erwerben können. Nach dem Erlöschen der Babenberger kam sie kurzzeitig an König Ottokar von Böhmen und 1283 nach zahlreichen Kämpfen an Österreich, das damit erstmals eine feste Bastion am Inn erlangte, ihn sogar schon überschritten hatte. Es fehlte aber der direkte territoriale Zusammenhang mit den übrigen Landen Habsburgs, also mit dem Land ob der Enns, dem heutigen Oberösterreich, das die Habsburger ebenfalls erst seit 1279 fest an ihr Herzogtum angeschlossen hatten. Da Österreich zugleich ostwärts der Donau immer weiter ausgriff und schließlich an der heutigen bayerisch-österreichischen Grenze unterhalb Obernzell ankam, war der Versuch, zwischen den Besitzungen ostwärts der Donau und westlich des Inns eine Verbindung herzustellen, über die Jahrhunderte hinweg naheliegend und wurde Antrieb habsburgischer Politik.


7. Die Durchsetzung der wittelsbachischen Herzogsgewalt im unteren Inntal

So wie Habsburg seine Herrschaft ausweitete, taten dies auch die bayerischen Herzoge. 1296 war die Herrschaft Ering von Bamberg an die Grafen von Hals übergegangen. Dadurch wurde Ering beim Kampf um das wittelsbachische Teilherzogtum Niederbayern 1312/13 österreichischer Stützpunkt. Kaiser Ludwig der Bayer siegte jedoch und legte so die Basis dafür, daß die Herrschaft Ering nach dem Erlöschen der Halser 1377 von den Wittelsbachern gekaufte werden konnte. 1435 wurde ihr die jenseits des Inns gelegene neuerworbene Herrschaft Frauenstein angeschlossen. Mit Ering erwarben die Wittelsbacher 1377 auch die Vogtei über den Freisinger Besitz Malching. Schon kurz vorher war die Herrschaft Julbach von der Witwe Graf Ulrichs von Schaumberg an die bayerische Herzogsfamilie verpfändet worden, 1382 kam es zum definitiven Kauf der Herrschaft. Das letzte uns hier interessierende Stück am Inn war Stammham, das im Lauf der Jahrhundert nach den Stammhamern den Grafen von Leonberg gehört hatte und durch Erbgang über die Grafen von Hals an die Grafen von Ortenburg gelangte. 1386 kauften die Herzoge schließlich auch die Herrschaft Leonberg. Damit war die Linie des unteren Inns in kürzester Frist für die landesfürstliche Gewalt aufgebrochen worden, nachdem sich dort jahrhundertelang eigenständige Gewalten hatten behaupten können - die wittelsbachisch-landesfürstliche Besitz- und Herrschaftsentwicklung fand so ihren Abschluß.

Betrachten wir den unteren Inn am Ende des Mittelalters, so ist festzuhalten, daß er keine Grenze darstellt: Zu beiden Seiten liegt das Herzogtum Bayern, nur zwei bzw. drei kleine Enklaven liegen in diesem Raum, aber auch diese überschreiten den Fluß. Es handelt sich dabei um die passauische Herrschaft Riedenburg, die Grafschaft Neuburg und die Stadt Passau mit ihrer Innstadt. Der Inn bildet damals keine Grenze


8. Die Eroberung des Innviertels durch Österreich

Der im Spätmittelalter geschaffene Zustand blieb trotz aller Konflikte zwischen Bayern und Österreich mehrere Jahrhunderte stabil. Erst 1779 eroberte Kaiser Joseph II. das Innviertel. Die »Natürlichkeit« der Inngrenze zeigt sich etwa daran, daß die weiterhin bestehende Herrschaft Ering-Frauenstein der Grafen von Baumgarten zweigeteilt wurde oder die Stadt Burghausen ihre rechtsuferigen Teile verlor. Infolge dieser neuen Positionen mußte das Hochstift Passau seinen Besitz auf dem rechten Ufer des Inns zu Obernberg 1782 an Österreich abtreten.


9. Die Inngrenze und das Innviertel zwischen dem Hochstift Passau, Österreich und Bayern

Die politischen Umstürze der nachfolgenden Napoleonischen Ära führten dazu, daß der Inn endlich zur »natürlichen« Grenze Österreichs erklärt werden konnte. Der Reichsdeputationshauptschluß von 1803 legte die Teilung des alten Hochstifts Passau fest, wodurch Bayern die Stadt Passau mit der Innstadt erhielt sowie die Herrschaft Riedenburg, weiters die Grafschaft Neuburg, die Passau unter Vorbehalt der österreichischen Landesherrschaft 1730 gekauft hatte. Bayern erhielt die Grafschaft allerdings nur, soweit sie links des Inns lag. Österreich verzichtete damals also auf sehr alte Gebiete seines Herrschaftsbereiches westlich des Inns - den Planern an den grünen Tischen zählten die »sauberen natürlichen« Grenzen mehr als alle historischen Traditionen.


10. Das Innviertel und der »Anschluß« Österreichs an das Deutsche Reich

An diesen Grenzen haben das weitere 19. Jahrhundert und auch der vorübergehende »Anschluß« Österreichs an das Deutsche Reich nichts geändert.


11. Das Bistum Passau und die Grenze am Inn

Kirchlich hatte der Inn über alle politischen Verwicklungen hinweg keine Grenzfunktion, erst 1783/85 wurde er zur Grenze zwischen den beiden Diözesen Passau und Linz, die sich jedoch nicht vom Inn trennen, sondern vielmehr von der Donau verbinden lassen.


* Zusammenfassung eines frei gehaltenen Vortrags am Tassilo-Gymnasium, Simbach am Inn im Rahmen der 3. Braunauer Zeitgeschichte-Tage am 23.09.1994. Mein Dank geht an Herrn Rudolf Vierlinger, der immer wieder darauf bestanden hat, daß dieser Vortrag auch gedruckt vorliegen sollte.
 
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